Visum zu Studienzwecken

Die deutsche Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes (Deutsches Konsulat, Botschaft) informiert über die Bedingungen für ein Visum zu Studienzwecken. Wichtig: Auf keinen Fall mit einem Touristenvisum einreisen, denn das kann nicht nachträglich in ein Studentenvisum verwandelt werden!

 

Um ein Visum zu Studienzwecken zu erhalten, müssen Sie über eine Zulassung zum Studium oder zu einem Studienkolleg verfügen. Falls Sie noch keine Zulassung zu einem Studium haben, können Sie auch erst ein Studienbewerbervisum beantragen, das drei Monate lang gültig ist. Dieses wird dann wie das Visum zu Studienzwecken innerhalb von drei Monaten nach der Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken umgewandelt, wenn man ein Studium aufnimmt.

 

Soll ein Sprachkurs zur Vorbereitung auf ein Studium absolviert werden, muss dies bei Visumbeantragung angegeben werden. Für diesen Aufenthaltszweck muss ein Sprachvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragt werden.

 

Siehe auch  Visum, Aufenthalt