Visum
Ob Sie ein Visums für das Studium in Deutschland benötigen, hängt von Ihrem Herkunfsland ab.
Ausländische Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten sowie aus einer Reihe anderer Staaten benötigen kein Visum für die Einreisen. Trotzdem müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Reisen Sie nicht mit Touristenvisa ein, damit ist keine Immatrikulation möglich!
Aktuelle und verbindliche Informationen zum Thema Studienvisum, Finanzierungnachweis ect. erhalten Sie auf diesen Websites:Ausländerbehörde
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland ist für die Aufenthaltserlaubnis die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort zuständig. Sobald Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, melden Sie sich zuerst beim Bürgeramt der Stadt Koblenz an. Wohnen Sie in einer anderern Stadt oder in einem anderen Landkreis? Dann melden Sie sich dort behördlich an.
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen:
Wenn Sie länger in Deutschland studieren möchten, als Ihr Visum gültig ist, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen. Mitbewohner*innen in Koblenz werden gebeten, Kopien der folgenden Dokumente im PDF Format 3-4 Monate vor Ablauf Ihres Visums an die unten genannte E-Mail-Adresse zu senden:
- Nationalpass (mindestens gültig für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung)
- Einreisevisum und -stempel
- Wohnraumnachweis/Mietvertrag (Wohnungsgeberbescheinigung und Meldebescheinigung werden nicht dafür akzeptiert)
- aktuelle Studienbescheinigung/Zulassungsbescheid
- Finanzierungsnachweis (z.B. Nachweis über ein Sperrkonto mit 11.904€, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über die Krankenversicherung (Kopie der Versichertenkarte)
Mehr Informationen finden Sie hier:
Informationen der Ausländerbehörde Koblenz: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums verlängern:
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird in der Regel für 1-2 Jahre erteilt. Falls Sie Ihr Studium nicht vor dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels abschließen, müssen Sie diesen verlängern. Dafür müssen Sie Kopien der folgenden Dokumente im PDF Format 3-4 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitel an die unten genannte E-Mail-Adresse schicken:
- Nationalpass (mindestens gültig für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung)
- Wohnraumnachweis/Mietvertrag (Wohnungsgeberbescheinigung und Meldebescheinigung werden nicht dafür akzeptiert)
- aktuelle Studienbescheinigung/Zulassungsbescheid
- Nachweis über die aktuellen Studienleistungen (Anzahl der erworbenen Kreditpunkte)
- Finanzierungsnachweis (z.B. Nachweis über ein Sperrkonto mit 11.904€, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag mit Lohnabrechnungen der letzten drei Monate)
- Nachweis über die Krankenversicherung (Kopie der Versichertenkarte)
Achtung! Ein Aufenthalt zum Zweck des Studiums darf insgesamt – einschließlich
Bachelor- und Masterstudium - nicht länger als zehn Jahre dauern! Ihre Studienleistungen werden bei jeder Verlängerung überprüft. Falls Sie keinen angemessenen Fortschritt in Ihren Leistungen
nachweisen, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden.
Rudolf-Virchow-Straße 11
56073 Koblenz
Tel.: +49(0)261 129-4685
Anfragen und Terminvereinbarung per Email unter [email protected]
Bürgeramt
Nach dem Bezug Ihrer Wohnung ist die Anmeldung bei der Stadt Koblenz / Bürgeramt erforderlich. Sie wohnen in einer anderern Stadt oder einem anderen Landkreis? Dann melden Sie sich dort behördlich an.
Mitzubringen sind:
Die Anmeldung ist kostenfrei. Jede/r Bürger/in in Deutschland hat die Pflicht, sich nach Ankunft am neuen Wohnort behördlich anzumelden.
Bürgeramt Koblenz
Gymnasialstraße 6
56068 Koblenz
Tel.: +49(0)261 129-7000
Mail: [email protected]
Aktualisiert: 5. Dezember, 2025